Förderungen
Alle Bundesländer stellen über ihre jeweiligen Landesbanken finanzielle Mittel zur Verfügung, die vor allem kinderreichen und einkommensschwachen Familien helfen sollen, zu einem Eigenheim zu kommen.
Man sollte auf jeden Fall rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Förderung stellen. Werden Anträge zu spät eingereicht, werden Genehmigungen für Förderungen nur in Ausnahmefällen erteilt. Man sollte auch wissen, dass ein genereller Anspruch auf Förderungen nicht besteht. Förderungen in dieser Form gibt es in der Regel auch nur wenn eine entsprechende Eigenleistung, sprich eigene Geldmittel eingebracht werden. Diese Eigenleistung muss dazu zu einem Drittel aus Eigenkapital bestehen, wie zum Beispiel Bankguthaben, oder Bausparguthaben. In wie weit sich die einzelnen Bundesländer an der Förderung beteiligen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Anteil liegt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent. Die Höhe der Zuschüsse ist zudem abhängig von Einkommensgrenzen. Diese Einkommensgrenzen liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 12.000,00 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 18.000,00 Euro. Für jeden weiteren Familienangehörigen kommen weitere 4.100,00 Euro hinzu.

