Inkasso
Inkasso ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Umgangssprachlich meint man mit Inkasso den Einzug von Forderungen.
Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen. Der Fachbegriff für diese Abtretung von Forderungen heißt Zession. Unternehmen, die Forderungseinzug gewerbsmäßig betreiben nennt man Inkassounternehmen. In der Regel stehen diese unter Aufsicht der regionalen Präsidenten des Landesgerichts. Dieser ist auch zuständig für die Erteilung der Inkassoerlaubnis, denn in Deutschland besteht zur gewerbsmäßigen Einziehung von Forderung ein Erlaubniszwang. Wer über diese behördliche Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) nicht verfügt, darf diese Tätigkeit nicht ausüben. Der Ablauf ist folgender:
Hat ein Unternehmen, oder eine Privatperson eine Forderung an ein Inkassounternehmen zum Einzug abgetreten, schreibt ein Inkassounternehmen den Schuldner in de Regel an und weist ihn darauf hin, dass er im Auftrag des jeweiligen Gläubigers handelt. Alle Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassobüros entstehen, hat der Schuldner zu tragen.

