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Makler

Die richtige Bezeichnung für Finanzmakler ist eigentlich Handelsmakler. Finanzmakler ist keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung, wird aber umgangssprachlich verwendet für Vermittler von Finanzdienstleistungen, wie Geldanlagen und Versicherungen.

Der Auftraggeber eines Finanzmaklers ist der Interessent, nicht eine Versicherungsgesellschaft, nicht eine Bank und auch kein sonstiger Finanzanbieter.

Eine Auftragsabwicklung läuft für den Finanzmakler folgendermaßen ab: Ein Interessent wendet sich an den Finanzmakler und beauftragt diesen in seinem Interesse tätig zu werden. Der Finanzmakler ermittelt darauf hin den Bedarf seinen Kunden, das heißt er sucht im Auftrag des Kunden nach Finanzprodukten, die dem finanziellen Potenzial des Kunden entsprechen und für ihn vorteilhaft sein würden. Konnte der Finanzmakler den Kunden schließlich überzeugen und es kommt wirklich zum Vertragsabschluss zwischen dem Kunden des Finanzmaklers und einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder einem sonstigen Finanzanbieter, erhält der Finanzmakler eine Provision, und zwar von dem jeweiligen Finanzanbieter. „hohe Provisionen“ bringen vor allem Private Kranken-Versicherungen, Kapital-Lebensversicherungen, Leibrenten-Policen und Fondsgebundene Lebensversicherungen.


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